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Pressemitteilung

Klage gegen verdeckte Parteienfinanzierung

Die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) des Landkreises beschloss auf ihrer jüngsten Vorstandssitzung die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die verdeckte Parteienfinanzierung durch Parlamentsfraktionen, Abgeordnetenmitarbeiter und parteinahe Stiftungen zu unterstützen.

Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim legt in seiner Klagebegründung für die ÖDP dar, dass die Staatsgelder für Fraktionen, Abgeordnetenmitarbeiter und parteinahe Stiftungen seit den 60er Jahren mangels Kontrolle und Grenzen exorbitant gestiegen sind und die Trennung von Fraktion und Partei nicht immer gewährleistet ist. Er moniert, dass diese Ressourcen vielfach auch den Mutterparteien zu Gute kommen. Da davon nur diejenigen Parteien profitieren, die Mandate im Bundestag oder in den Landtagen haben, werden kleinere Parteien massiv benachteiligt. Ersatzzahlungen an Organisationen und Fraktionen würden inzwischen ein Mehrfaches der staatlichen Parteienfinanzierung betragen, moniert die ÖDP des Landkreises.

Die ÖDP des Landkreises sieht die Chancengleichheit der Parteien ebenso durch die Finanzierung von Büros und Personal für die Abgeordneten des Landtags verletzt, sofern diese nicht ausschließlich der Parlamentsarbeit der Abgeordneten dienen. Insbesondere, wenn Familienangehörige vor Ort beschäftigt würden, sei die Arbeitsleistung für den Landtag nicht von der parteipolitischen Arbeit am Wohnort des Abgeordneten zu trennen, befürchtet der Kreisvorsitzende der ÖDP, Dieter Nießner aus Harthausen. Sein Stellvertreter, Michael Bettinger aus Mering, weiß Abhilfe mit einem konkreten Vorschlag: „Künftig sollten nur tatsächlich für die Landtagsarbeit Beschäftigte finanziert werden, welche in den Landtagsbüros der Abgeordneten in München arbeiten. Bezahlt werden diese nicht mehr durch Pauschalen, sondern nur nach dem tatsächlich nachgewiesenen Aufwand – natürlich mit einer Obergrenze – und keinesfalls, wenn die Arbeit durch Familienangehörige geleistet wird.“

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